Wir erstellen nicht nur Buchhaltung oder Personalverrechnung, aber auch Jahresabschlüsse für jedes Unternehmen!
Wir erstellen Jahresabschlusse im Berechtigungsumfang des § 2 Abs 1 Z 2 BiBuG für:
- bilanzierende Unternehmen – besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
inklusive Offenlegung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses durch Einreichung beim Firmenbuchgericht und im Amtsblatt der Wiener Zeitung:- Jahresabschluss inklusive
- Anhang und
- Lagebericht (falls vorgeschrieben)
- Corporate Governance-Bericht (falls vorgeschrieben)
- Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen (falls vorgeschrieben)
- Jahresabschluss inklusive
- Jahresabschluss – Einnahme-Ausgabe-Rechner (auch mit Kunden – Lieferanten-Automatik, offenen Posten)
- Jahresabrechnungen für Magistrat oder Fond Soziales Wien (private Kindergarten oder Behinderte als Dienstgeber)
- Rechenschaftsberichte (Verein)
- Pauschalierer
- Kleinunternehmer
- Künstler und andere Neue Selbständige
Wir beraten Sie auch gerne zu folgenden Themen:
- Welche Jahresabschlussform ist bei Ihrem Unternehmen vorgesehen
- Was bedeutet Inventur und Wareneinsatz, Schwund
- Noch nicht abrechenbare Leistungen
- Rückstellungen