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Personalabrechnung

PersonalabrechnungBuchhalter2023-01-09T00:18:29+03:00

Laufende Personalverrechnung

– Brutto- und Netto–Abrechnungen inkl. Sonderzahlungen, Mehrstunden, Überstunden, Sachbezügen, Prämien, Zulagen, Reisekosten-, Fahrkostenvergütung etc.

– Übermittlung der An-, Ab- und Änderungsmeldungen an die Gebietskrankenkassa

– Berechnung und Aufbereitung der gesetzlichen Abgaben (Finanzamte, Gebietskrankenkassa, Kommunen, Mitarbeitervorsorgekassa)

– Abrechnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

– Freien Dienstnehmer, fallweise Beschäftigten

– BUAK-Abrechnungen von Bauarbeitern inkl. Verwaltung von AuftraggeberInnenhaftung (AGH)

– Abrechnung von Exekutionen und Pfändungen

– Erstellung von Arbeits- und Entgeltbestätigungen bei längerem Krankenstand und Mutterschutz

– Übermittlung von Arbeitsunfallmeldungen an die AUVA

– Erstellung der Einkommensnachweise für diverse Magistrate, Banken etc.

– Berechnung der Endabrechnungsansprüche bei Beendigung der Dienstverhältnisse

– Anpassung der Abrechnungen an kollektivvertragliche Änderungen

Jährliche Tätigkeiten

– Betreuung bei GPLA – Prüfungen (ausgenommen Vertretung im Rechtsmittelverfahren)

– Beratung bei Fragen zum Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Lohnsteuerrecht, soweit dies für die Durchführung der Lohnverrechnung erforderlich ist

– Beratung bei der Einstellung von Lehrlingen, soweit dies für die Durchführung der Lohnverrechnung erforderlich ist

– Beratung zu Entsendung und Arbeitskräfteüberlassung (auch ausländischer Mitarbeiter), soweit dies für die Durchführung der Lohnverrechnung erforderlich ist

– Kommunikation mit AMS und Beantragung Beschäftigungsbewilligungen

Wir beraten Sie auch gerne zu folgenden Themen ALLE PUNKTE IM UMFANG DES BiBuG:

– Auskünfte über Dienstverträge, Dienstzettel und Dienstzeugnisse, soweit dies für die Durchführung der Lohnverrechnung erforderlich ist

– Prüfung der Dienstverträge auf arbeitsrechtliche Normen und Einstufung lt. Kollektivvertrag

– Betreuung bei GPLA – Prüfungen (ausgenommen Vertretung im Rechtsmittelverfahren)

– Beratung bei Fragen zum Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Lohnsteuerrecht

– Beratung bei der Einstellung von Lehrlingen

– Beratung zu Entsendung und Arbeitskräfteüberlassung (auch ausländischer Mitarbeiter)

– Kommunikation mit AMS und Beantragung Beschäftigungsbewilligungen

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