Laufende Personalverrechnung
– Brutto- und Netto–Abrechnungen inkl. Sonderzahlungen, Mehrstunden, Überstunden, Sachbezügen, Prämien, Zulagen, Reisekosten-, Fahrkostenvergütung etc.
– Übermittlung der An-, Ab- und Änderungsmeldungen an die Gebietskrankenkassa
– Berechnung und Aufbereitung der gesetzlichen Abgaben (Finanzamte, Gebietskrankenkassa, Kommunen, Mitarbeitervorsorgekassa)
– Abrechnung von Gesellschafter-Geschäftsführer
– Freien Dienstnehmer, fallweise Beschäftigten
– BUAK-Abrechnungen von Bauarbeitern inkl. Verwaltung von AuftraggeberInnenhaftung (AGH)
– Abrechnung von Exekutionen und Pfändungen
– Erstellung von Arbeits- und Entgeltbestätigungen bei längerem Krankenstand und Mutterschutz
– Übermittlung von Arbeitsunfallmeldungen an die AUVA
– Erstellung der Einkommensnachweise für diverse Magistrate, Banken etc.
– Berechnung der Endabrechnungsansprüche bei Beendigung der Dienstverhältnisse
– Anpassung der Abrechnungen an kollektivvertragliche Änderungen
Jährliche Tätigkeiten
– Betreuung bei GPLA – Prüfungen (ausgenommen Vertretung im Rechtsmittelverfahren)
– Beratung bei Fragen zum Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Lohnsteuerrecht, soweit dies für die Durchführung der Lohnverrechnung erforderlich ist
– Beratung bei der Einstellung von Lehrlingen, soweit dies für die Durchführung der Lohnverrechnung erforderlich ist
– Beratung zu Entsendung und Arbeitskräfteüberlassung (auch ausländischer Mitarbeiter), soweit dies für die Durchführung der Lohnverrechnung erforderlich ist
– Kommunikation mit AMS und Beantragung Beschäftigungsbewilligungen
Wir beraten Sie auch gerne zu folgenden Themen ALLE PUNKTE IM UMFANG DES BiBuG:
– Auskünfte über Dienstverträge, Dienstzettel und Dienstzeugnisse, soweit dies für die Durchführung der Lohnverrechnung erforderlich ist
– Prüfung der Dienstverträge auf arbeitsrechtliche Normen und Einstufung lt. Kollektivvertrag
– Betreuung bei GPLA – Prüfungen (ausgenommen Vertretung im Rechtsmittelverfahren)
– Beratung bei Fragen zum Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Lohnsteuerrecht
– Beratung bei der Einstellung von Lehrlingen
– Beratung zu Entsendung und Arbeitskräfteüberlassung (auch ausländischer Mitarbeiter)
– Kommunikation mit AMS und Beantragung Beschäftigungsbewilligungen